Kosten

 

 

Es besteht bei sämtlichen Krankenkassen und Unfallversicherungen eine Anerkennung.

 

Osteopathie gilt bezüglich Abrechnung als Methode der Komplementärmedizin.  Für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist eine entsprechende Zusatzversicherung notwendig. Die Unfallversicherung vergütet in der Regel nur einen Teilbetrag. 

 

Die Abrechnung erfolgt nach den Richtlinien des am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Tarif 590.  Da die Leistungen der Krankenkassen sehr unterschiedlich sind, informieren Sie sich am Besten im Voraus direkt bei Ihrer Krankenkasse oder Unfallversicherung. 

 

Eine ärztliche Verordnung ist für die Kostenübernahme meistens nicht notwendig. Sie können sich also direkt für eine osteopathische Behandlung anmelden. Wir sind dank unserer umfassenden Ausbildung in der Lage, zu beurteilen, ob weitere medizinische Abklärungen sinnvoll oder notwendig sind.

 

Die erste Behandlung dauert in der Regel eine Stunde. Sie beinhaltet ein ausführliches Anamnese-Gespräch, eine körperliche Untersuchung in Unterwäsche sowie eine erste osteopathische Behandlung.

 

Die übliche Sitzungsdauer der Folgesitzungen beträgt 50-60 Minuten. Wenn die  Beschwerden keinen komplexen Zusammenhang haben oder auch bei Kindern ist eine kürzere Sitzungsdauer möglich. Die Kosten der Sitzung werden dann entsprechend angepasst.

 

Der Behandlungstarif beinhaltet sämtliche Leistungen. Neben der eigentlichen Behandlung auch anfallende administrative Arbeiten, allfällige Kontakte per Mail oder Telefon zwischen den Sitzungen, Berichterstattung gegenüber Ärzten, Leistungserbringer etc.

 

In der Osteopathie wird versucht, nicht nur die Symptome, sondern die Ursache der Beschwerden zu behandeln und die Selbstheilung des Körpers  ganzheitlich anzuregen. Aus diesem Grund entstehen eher  längere Sitzungen. Die Behandlung findet aber in der Regel höchstens 1 Mal wöchentlich, meist seltener statt, um dem Körper genügend Zeit zu geben, auf den Behandlungsimpuls zu reagieren. Durch Heimübungen und Hinweise zu Lebensweise und Ernährung etc., mit denen Sie zu Hause selber weiter arbeiten können, werden die Sitzungen  ergänzt.

 

Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss der Behandlung oder nach einigen Sitzungen und enthält einen Rückforderungsbeleg zur Weiterleitung an die Krankenkasse/Unfallversicherung.

 

Die Behandlungskosten betragen pro Sitzung  (1h)  Fr. 144.-. Sollte die Sitzungsdauer kürzer sein, werden die Kosten entsprechend angepasst.

  

Sollten die Kosten für Sie eine Hinderungsgrund sein, sich behandeln zu lassen, sprechen Sie mich darauf an.